
Notar Dr. Heinrich Brückmann |
Der Notar beurkundet gesetzlich
vorgeschriebene Rechtsvorgänge, wie z.B. Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsverträge von Kapital- gesellschaften, Erb- und Eheverträge.
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Notars
gehören weiter die Beglaubigung von
Unterschriften und Abschriften und die
Beurkundung von realen Vorgängen,
z.B. Gesellschafterversammlungen.
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Der Notar berät aber auch in Rechts
angelegenheiten, die nicht vom Gesetz-
geber vorgeschrieben sind,
wie z.B. die Vertragsgestaltung.
Notarkammer:
Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18 - 59063 Hamm
www.westfaelische-notarkammer.de
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